IT-Sachverständiger
für Betriebsräte

Für alle Fälle des §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG.

Beim Einsatz technischer Einrichtungen, die zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind.

Diese unterliegen der Mitbestimmung, wenn:

  • Beschäftigtendaten verarbeitet werden
  • der Arbeitgeber Zugriff auf die Daten hat.

Das gilt sowohl für die Software (z.B. Microsoft 365, SAP), als auch für die Hardware (z.B. Videokameras).

Auch kleinere Programme oder Systeme unterliegen der Mitbestimmung.

Leistungen

Ich unterstütze Betriebsräte bei:

  • der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • der Überprüfung bestehender Systeme

Und als Beisitzer in Einigungsstellen.

Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

Was in der Betriebsvereinbarung steht, kann ein Gremium nur selber entscheiden.

In gute Entwürfe fließen unterschiedliche Sichtweisen ein.

Das geht nur, wenn die Beteiligten das System kennen.

Dazu bietet sich eine gemeinsame Vorführung mit der IT an.

Aus den Erkenntnissen entsteht der Entwurf für eine Betriebsvereinbarung.

Den verhandeln wir - auf Wunsch gemeinsam - mit dem Arbeitgeber.

Matthias Sander

Seit 2016 arbeite ich als Sachverständiger für IT und Datenschutz.

Ich berate ausschließlich Betriebsräte. Bundesweit vor Ort oder online

Begonnen habe ich bei einer Technologieberatungsstelle beim DGB (TBS). Jetzt bin ich selbstständig.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Mitbestimmung bei Microsoft 365.

Matthias Sander

Ausbildung

Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)

Mitgliedschaften

  • IG Metall
  • IG BCE Beraternetzwerk - Empfohlener Berater
Union Jack

Beratung und Verhandlung auch auf Englisch

Union Jack

Termine schnell und einfach per Teams oder Zoom

Beauftragung

Betriebsräte können mich beauftragen, wenn ihnen selbst die erforderlichen Fachkenntnisse fehlen.

Für meine Beauftragung ist ein Beschluss des Gremiums erforderlich.

Der Arbeitgeber muss dann die Kosten übernehmen.

Was kann ich für Sie tun?

Lassen Sie uns telefonieren - kostenlos und unverbindlich.