IT-Sachverständiger
für Betriebsräte
Für alle Fälle des §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG.
Beim Einsatz technischer Einrichtungen, die zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind.
Diese unterliegen der Mitbestimmung, wenn:
- Beschäftigtendaten verarbeitet werden
- der Arbeitgeber Zugriff auf die Daten hat.
Das gilt sowohl für die Software (z.B. Microsoft 365, SAP), als auch für die Hardware (z.B. Videokameras).
Auch kleinere Programme unterliegen der Mitbestimmung.
Leistungen
Ich unterstütze Betriebsräte bei:
- der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- der Überprüfung bestehender Systeme
Und als Beisitzer in Einigungsstellen.
Arbeitsweise
Meine Aufgabe ist es, Betriebsräten gute Entscheidungen zu ermöglichen.
Dafür müssen Sie das System und seine Funktionen kennenlernen.
Ich unterstütze beim Anfordern und Verstehen von Informationen.
Eine Live-Demonstration vermittelt den besten Eindruck.
Danach erstellen wir gemeinsam den Entwurf für eine Betriebsvereinbarung.
Die Betriebsvereinbarung enthält dann Ihre eignen Wünsche und Vorstellungen.
Den Entwurf gilt es dann, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
Auf Wunsch nehme ich an der Seite des Betriebsrates an den Verhandlungen teil.
Kommt keine Einigung zustande, unterstütze ich als Beisitzer in einer Einigungsstelle.
Matthias Sander
Seit 2016 arbeite ich als externer technischer Sachverständiger für Betriebsräte.
Zuerst bei einer Technologieberatungsstelle beim DGB (TBS). Heute bin ich selbstständig.
Mein Schwerpunkt liegt auf der Mitbestimmung bei Microsoft 365.
Digitalisierung hat zwei Seiten. Sie ist unerlässlich, damit Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sind.
Richtig eingesetzt, erleichtert sie die Arbeit und bietet faszinierende Möglichkeiten.
Gleichzeitig birgt die Verarbeitung von Daten Risiken.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1983 in seinem Volkszählungsurteil festgestellt:
"Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus."
Wo die Grenzen der Datenverarbeitung liegen, bestimmen die Betriebsparteien gemeinsam.
Sich eine fachliche Meinung zu bilden und auf Augenhöhe mitzubestimmen ist das gute Recht eines jeden Betriebsrates!
Ausbildung
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Mitgliedschaften
- IG Metall
- IG BCE Beraternetzwerk - Empfohlener Berater
Veröffentlichungen
- Welche Software bringt mich zum Mond - Azure DevOps und monday.com im Vergleich (CuA 11-2024)
- Viva Insights - Überwachungsmöglichkeiten und Regelungsansätze (CuA 4-2024)
- Microsoft 365 in der Einigungsstelle (CuA 2-2024)
- Wer nicht prüft hat schon verloren (CuA 5-2021)
- Was Sie zu Windows 10 wissen sollten (CuA 1-2021)
- Agile Methoden und Mitbestimmung (CuA 3-2020)
- Die Beschäftigten fest im Blick (CuA 7-8-2019)
Beratung und Verhandlung auch auf Englisch |
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Termine schnell und flexibel per Videokonferenz |
Beauftragung
Betriebsräte können externe Sachverständige beauftragen, wenn ihnen selbst die notwendigen Fachkenntnisse fehlen.
Entweder weil interne Informationsquellen nicht ausreichen oder weil der Sachverhalt zu komplex ist.
Für meine Beauftragung ist ein Beschluss des Gremiums erforderlich.
Der Arbeitgeber muss dann die Kosten übernehmen.
Was kann ich für Sie tun?
Lassen Sie uns telefonieren - kostenlos und unverbindlich.
Telefon: 0208-385 82 485
E-Mail: post(at)matthias-sander.net